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Alabamas zweites medizinisches Cannabis-Dispensary eröffnet in Talladega

Alabamas zweites medizinisches Cannabis-Dispensary soll am Freitag, den 28. August 2026, in Talladega eröffnet werden, laut der Alabama Medical Cannabis Commission. Der neue Standort ist ein zweites Ladengeschäft von Callie’s Apothecary, dem Unternehmen, das am 4. Juni 2026 das erste medizinische Cannabis-Dispensary des Bundesstaates in Montgomery eröffnet hat.
In den Eröffnungsankündigungen der Kommission wird das Talladega-Geschäft unter der Adresse 309 Battle Street W, Talladega, AL 35160, mit Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, 10 Uhr bis 18 Uhr, aufgeführt. Der erste Standort von Callie’s Apothecary, in der 5232 Atlanta Highway in Montgomery, behält dieselben Wochentags‑Öffnungszeiten bei.
Callie’s Apothecary bestätigte die Eröffnung auf seiner Website und teilte mit, dass das Talladega-Dispensary am Freitag, den 28. August, von 10 Uhr bis 18 Uhr in der 309 W Battle St. öffnet. Das Unternehmen beschreibt sich selbst als eine von Alabama lizenzierte medizinische Cannabis‑Geschäft, das registrierten Patienten dient, und erklärt, dass es als rein medizinisches Dispensary im Einklang mit dem alabamaischen Recht betrieben wird, wobei der Verkauf zu Freizeitzwecken nicht erlaubt ist.
Das Unternehmen sagte, dass Patienten in und um Talladega die Beratung und medizinische Cannabis‑Unterstützung erhalten können, die in seiner Filiale in Montgomery angeboten wird, „ohne die Fahrt nach Montgomery auf sich nehmen zu müssen“.
Zugangsvoraussetzungen und Patientenregistrierung
Laut der Kommission dürfen nur registrierte Patienten und Betreuungspersonen mit einer gültigen Alabama‑medizinischen Cannabis‑Karte ein Dispensary betreten. Callie’s Apothecary gibt an, dass Besucher einen gültigen, von der Regierung ausgestellten Lichtbildausweis sowie eine Alabama‑medizinische Cannabis‑Karte oder einen Registrierungsnachweis vorlegen müssen, und dass beide für den Eintritt und die Bedienung erforderlich sind. Termine sind nicht erforderlich, so das Unternehmen.
Um eine medizinische Cannabis‑Karte zu erhalten, erklärt die Kommission, dass eine Person in Alabama wohnhaft sein muss, mindestens 19 Jahre alt sein oder ein Elternteil bzw. ein gesetzlicher Vormund als registrierter Betreuungsperson fungieren muss, eine qualifizierende medizinische Erkrankung haben muss, eine Empfehlung von einem in Alabama tätigen Arzt erhalten muss, der vom Alabama Board of Medical Examiners zertifiziert ist, medizinische Cannabis‑Empfehlungen auszusprechen, und im Patientendatenbanksystem der Kommission registriert sein muss.
Qualifizierende Erkrankungen für die medizinische Cannabis‑Behandlung sind: Autismus‑Spektrum‑Störung; krebsspezifische Kachexie, Übelkeit oder Erbrechen, Gewichtsverlust oder chronische Schmerzen; Morbus Crohn; Depression; Epilepsie oder eine Erkrankung, die Anfälle verursacht; HIV/AIDS‑bedingte Übelkeit oder Gewichtsverlust; Panikstörung; Parkinson‑Krankheit; anhaltende Übelkeit, die nicht signifikant auf herkömmliche Behandlung anspricht, mit genannten Ausnahmen; posttraumatische Belastungsstörung; Sichelzellanämie; Spastik im Zusammenhang mit einer Motoneuronenerkrankung, einschließlich amyotropher Lateralsklerose; Spastik im Zusammenhang mit Multipler Sklerose oder einer Rückenmarksverletzung; eine unheilbare Erkrankung; Tourette‑Syndrom; und eine Erkrankung, die chronische oder therapieresistente Schmerzen verursacht, bei der therapeutische Intervention und Opioidtherapie kontraindiziert sind oder sich als unwirksam erwiesen haben.
Gemäß dem medizinischen Cannabis‑Gesetz des Bundesstaates dürfen registrierte, qualifizierte Patienten ab 19 Jahren medizinisches Cannabis kaufen, besitzen oder verwenden, während registrierte Patienten unter 19 Jahren medizinisches Cannabis nur mit Unterstützung einer Betreuungsperson, die Elternteil oder gesetzlicher Vormund ist, verwenden dürfen. Patienten und Betreuungspersonen dürfen nicht mehr als 60 Tagesdosen erwerben und nicht mehr als 70 Tagesdosen gleichzeitig besitzen.
Lizenzierte Produkte und geplante Standorte
Erlaubte Produkte in Alabama umfassen zuckerfreie gelatinehaltige Würfel oder Quader, Lutschtabletten, Tabletten, Kapseln, Tinkturen, Gele, Öle und Cremes für die topische Anwendung, Zäpfchen, transdermale Pflaster, Vernebler sowie Flüssigkeiten oder Öle für die Verwendung in einem Inhalator, so die Kommission. Verbotene Produkte umfassen rohes Pflanzenmaterial, Produkte, die geraucht oder verdampft werden könnten, sowie Lebensmittel wie Kekse oder Süßigkeiten.
Das Gesetz, bekannt als Darren Wesley „Ato“ Hall Compassion Act, wurde als Gesetz 2021-450 erlassen. Die Kommission ist die staatliche Behörde, die für die Verwaltung und Durchsetzung des Programms zuständig ist, einschließlich der Lizenzierung von Dispensaries und anderen medizinischen Cannabis‑Einrichtungen.
Aufgrund der bisher erteilten Dispensary-Lizenzen gibt die Kommission an, dass die Ausgabestellen in Athens, Attalla, Bessemer, Birmingham, Daphne, Mobile, Montgomery, Oxford und Talladega angesiedelt werden. Callie’s Apothecary nennt einen dritten Standort in der 1263 Greenmor Drive in Bessemer, der demnächst eröffnet wird.
Die Kommission weist darauf hin, dass eine am 11. Dezember 2025 verliehene Dispensary-Lizenz ausgesetzt wurde und dass mit der Erteilung einer zusätzlichen Dispensary-Lizenz weitere drei Einzelhandels‑Ausgabestellen hinzugefügt werden können. Laut Kommission werden Verwaltungsanhörungen in der Kategorie integrierte Einrichtungslizenz durchgeführt. Die Kommission kann bis zu fünf integrierte Einrichtungslizenzen vergeben, und jeder Lizenznehmer darf bis zu fünf Ausgabestellen betreiben, was bedeutet, dass mit der Vergabe dieser Lizenzen bis zu 25 zusätzliche Einzelhandels‑Ausgabestellen hinzugefügt werden können.












